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Herztöne
    
Anerkanntes Weiterbildungsinstitut für Hebammen
 und angrenzende Berufsgruppen

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Herztoene_AkupunkturHebammenAkupunktur- Nachschulungen

Fortbildungen für Hebammen
mit Akupunktur-Ausbildung

Auch für Absolventinnen
anderer Institute geeignet!

       © Abbildung: Herztöne-Institut 2015


Diese Hebammenfortbildungen entsprechen den Anforderungen
der aktuellen Empfehlungen des Deutschen Hebammen-
Verbandes e.V. für Akupunktur.


Kontinuierliche Fortbildung im Bereich Akupunktur und Chinesische Medizin:

Nach einiger Zeit der Praxis ist es immer wieder sinnvoll, das Gelernte zu überprüfen und aufzufrischen, damit Sie das ganze Spektrum Ihrer bisherigen Akupunkturausbildung ausschöpfen und korrekt anwenden können.

Nach Beendigung der Grundausbildung empfiehlt der DHV (lt. Fortbildungsbeauftragter Ute Petrus, 2013) zum Erhalt der Anwendungserlaubnis den Nachweis von 16 Fortbildungsstunden in Form von Kursen, Seminaren, Fallbesprechungen/Supervisionen, Kongress- oder Qualitätszirkeln - wobei keine Angabe zum Zeitraum für diesen Stundenumfang gegeben wurde.

Zur eigenen Absicherung sollten Sie regelmäßig - z.B. alle zwei Jahre - Nachschulungen
belegen, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten und auf dem aktuellen Stand zu sein. 

Termine: wieder ab 2020

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Inhouse-Schulungen:

    Diese Weiterbildung ist auch bestens geeignet für die Schulung eines ganzen Teams,
    z.B. einer geburtshilflichen Abteilung, einer Praxis oder eines Geburtshauses.
    Weitere Informationen finden Sie hier.


    Information zur Möglichkeit der Abrechnung von Akupunktur
    im Rahmen der Hebammentätigkeit

    Für die Anwendung der Akupunktur sind eine entsprechende Grundqualifikation sowie regelmäßige Nachschulungen wie die hier angebotenen notwendig.
    Akupunktur stellt jedoch bislang KEINE Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
    dar, wie Hilfe bei Beschwerden oder Wehen (Position 0500 bis 0512 der Hebammengebühren- verordnung). Sie kann bei konkreten Schwangerschaftsbeschwerden nach individueller Rücksprache mit der Krankenkasse aber dennoch übernommen werden.
    Zahlt die Kasse hier nicht oder nichts dazu, ist die Leistung eine Individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) und muss der behandelnden Hebamme privat vergütet werden.
    Die Hebamme kann jedoch vor, während oder nach der Leistungserbringung nach den Nummern 0500 bis 0512 akupunktieren und dafür eine gesonderte Vergütung vereinbaren, solange dies die Dauer der versicherten Leistung nicht beeinflusst.

    (Vergl. hierzu auch den Artikel von A.-O. Hirschmüller für den DHV, Hebammenforum 10/2016, S. 1121)
     


Hebammenfortbildung zu
Nachschulungen Akupunktur