Fortbildungspflicht für Hebammen
Für die Abrechnung freiberuflicher Hebammenleistungen mit den Krankenkassen ist seit September 2017 eine regelmäßige fachliche Fortbildung verpflichtend!

So müssen z.B. auch Hebammen, die erst 2015 oder später begonnen haben, Kurse zu geben, durch fachspezifische Fortbildungen, Externate oder Praktika im Portfolio ihres QM-Handbuches belegen, dass sie auf dem aktuellen Stand des Wissens sind.
Mehr dazu s. im Artikel: “Arbeitsschritte planen - QM in der Freiberuflichkeit | Teil 29”, Monika Selow , DHZ 02/2017: 64-66
Aus dem Hebammenhilfevertrag vom 1.9.2017, Anlage 3: Qualitätsvereinbarung
§ 3 Maßnahmen zur Erzielung der Strukturqualität
(3) Geeignete Maßnahmen zur Aneignung fehlender Lehrinhalte bzw. zur Aktualisierung ihres Fachwissens sind:
- Externat/Praktikum/Hospitation oder/und
- Simulationstraining für Geburten oder/und
- fachspezifische Fortbildungen oder/und
- Tätigkeit als zweite Hebamme bei außerklinischen Geburten
(5) Die Hebamme ist gemäß der jeweiligen Berufsordnung der Hebammen der Länder verpflichtet, an Qualitätssicherungsmaßnahmen und an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Sofern in der für die Hebamme jeweils geltenden Berufsordnung kein Stundenumfang definiert ist, gelten als Fortbildungsmaßnahmen die nachweisliche Teilnahme an Fortbildungen von mindestens 40 Unterrichtsstunden innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren.
Der dreijährige Fortbildungszeitraum verlängert sich bei Ruhen der freiberuflichen Hebammentätigkeit um die jeweilige Ruhezeit. Sofern keine Fortbildungsinhalte in der für die Hebamme geltenden Berufsordnung definiert sind, müssen die Fortbildungen dem jeweiligen Leistungsspektrum und dem aktuellen Stand der Hebammenwissenschaften entsprechen, mindestens jedoch Neugeborenen- Reanimation, Risikomanagement und Notfall-Maßnahmen (auch Erste-Hilfe-Kurse) abdecken.
(6) Die Hebamme ist verantwortlich für die Einhaltung der Mitteilungspflichten gegenüber den Krankenkassen und dem GKV-Spitzenverband.
Die meisten Bundesländer
haben in ihren Hebammenberufsordnungen zusätzlich mehr oder weniger umfangreiche berufliche Fortbildungen verpflichtend vorgeschrieben. Die Länder haben aber unterschiedliche Auffassungen davon, in welchem Umfang dies zu erfolgen hat und nachzuweisen ist. Im Zweifelsfalle fragen Sie bitte vor der Buchung Ihrer Fortbildung die zuständige Institution in Ihrem Bundesland (Fortbildungsbeauftragte, Gesundheitsamt o.ä.).
Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Länder hierzu finden Sie auf der Homepage des Deutschen Hebammenverbandes unter:
http://www.hebammenverband.de/fortbildung/fortbildungspflichten/
Qualitätssicherung
>> zur Übersicht über die bisherigen Anerkennungen unserer Fortbildungen
Anerkennung Ihrer Fortbildungsstunden
Da sich die Bedingungen in allen Bundesländern etwas unterscheiden, geben wir für unsere Fortbildungen nur allgemeine Angaben zur Stundenzahl (1 U-Std. = 1 Unterrichtsstunden = 45 Minuten) an und wie viele U-Std. die Notfallthemen in unseren Fortbildungen abdecken.
Bitte klären Sie VOR der Buchung mit der für Sie zuständigen Prüfstelle, ob die geplante Fortbildung so anerkannt wird. Eine spätere Rückerstattung von Kursgebühren bereits belegter Fortbildungen aufgrund nicht anerkannter Fortbildungsstunden ist ausgeschlossen.
Eine Übersicht über die Anerkennungen unserer Fortbildungen finden Sie hier.
ACHTUNG in NRW!
Die neue HebBO in NRW hat im März 2022 die Notfall-Anerkennung geändert. Seit März dieses Jahres werden entsprechend der neuen Berufsordnung in NRW online absolvierte Notfallstunden nicht mehr anerkannt. Das NRW-Ministerium ist der Ansicht, dass Fortbildungen im Notfallmanagement grundsätzlich und ausschließlich in Präsenz stattfinden müssen, um anerkennungsfähig zu sein.
Der Hebammen-Landesverband ist dazu im Gespräch mit den Verantwortlichen, eine Änderung dieser Regelung ist für dieses Jahr aber leider nicht mehr zu erwarten. Der Landesverband bittet Hebammen aus NRW aber, trotzdem Ihre Online-Notfallstunden einzureichen, denn die einzelnen Gesundheitsämter haben evtl. Ermessensspielraum, - und Notfallmanagement ist ja weit mehr als das Üben von Reanimation. Ausführliche Informationen vom Landesverband zur Fortbildungspflicht der Hebammen in NRW sind auf der Seite Hebammen NRW Fortbildungen nachzulesen. Im Januar 2023 sind weitere Gespräche mit dem zuständigen Ministerium geplant.
Anerkennung in Österreich
Die Präsenz- wie auch die Online-Fortbildungen von Herztöne werden in Österreich im Sinne der Fortbildungspflicht für Hebammen anerkannt.
Eine Unterrichtsstunde in den Kernkompetenzen der Hebammen entspricht 3 Fortbildungspunkten in Österreich. Sie erhalten eine gültige Teilnahmebescheinigung von uns, die Sie dann im Portal des Österreichischen Hebammengremiums hochladen können, und bekommen von dort wie üblich Ihre Fortbildungspunkte gutgeschrieben.
Kontinuierliche Fortbildung im Bereich Akupunktur und Chinesische Medizin
Die Empfehlungen des DHV zur Aus- und Weiterbildung von Hebammen in Akupunktur sind nach mündlicher Aussage der Fortbildungsbeauftragten Ute Petrus vom 14.07.2021 nicht mehr gültig, daher sind sie auch schon länger nicht mehr auf der Seite des DHV zu finden. (Wir als Fortbildungsinstitut in diesem Bereich wie auch die Anwenderinnen selbst sind darüber aber bisher nicht schriftlich informiert worden.)
Mit dem Ende der Empfehlungen des DHV e.V. liegt die Aktualisierung Ihres Wissens nun also in Ihrer eigenen Verantwortung.
Akupunktur-Nachschulungen
Zur eigenen Absicherung sollten Sie regelmäßig Nachschulungen belegen, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten und auf dem aktuellen Stand zu sein. Die Akupunktur-Nachschulungen von Herztöne sind dazu geeignet.
Diese können auch bei uns belegt werden, wenn Sie Ihre Grundausbildung bei anderen Anbietern abgeschlossen haben.
Frau Petrus wies auch nochmals darauf hin, dass der DHV kein Institut jemals dazu autorisiert hatte, das DHV-Logo auf den Programmflyer zu setzen und damit fälschlicherweise zu signalisieren, der Verband hätte ein einzelnes Institut dazu auserkoren, Hebammen in diesem Fach weiterzubilden.
Wir bei Herztöne hatten das nie nötig - und setzen ohnehin nicht auf Masse, sondern auf Qualität.
Zu den Terminen.