Hebammenfortbildungen
Fortbildungen für Praxisanleitende
Wenn Sie werdende Hebammen anleiten, brauchen Sie neben methodischen Kompetenzen eventuell eine Auffrischung der zentralen Themen, die fachlich aktuell und evidenzbasiert sind - und sich zugleich eng an der praktischen Hebammenarbeit orientiert.
Beides finden Sie in unseren Fortbildungen, die auf Basis langjähriger Berufserfahrung und Dozentinnentätigkeit für Hebammenwesen und Geburtshilfe entwickelt werden.
Informationen des DHV zur Qualifizierung zur Praxisankeitung finden Sie >> hier.
Eine Broschüre des Landesverbands NRW "Leitfaden Praxsanleitende" finden Sie >>hier.
Unsere Fort- und Weiterbildungen sind anerkannt
im Sinne der Fortbildungspflicht für Hebammen - und dazu geeignet, Ihre fachlichen Kompetenzen als Praxisanleitende (berufsfachliche U-Std.) und Ihre Qualität im Bereich Fach- und Methodenkompetenz / Berufspädagogik (weiter) zu entwicklen und zu sichern. Wir weisen diese in allen TN-Bescheingungen aus.
Unsere anerkannten Fortbildungen können also auch für Praxisanleitende geltend gemacht werden.
Weiterbildungsstätten wie "Herztöne" bedürfen in NRW zur Durchführung der Weiterbildung Praxisanleitung keiner gesonderten staatlichen Anerkennung. Eine Übersicht über die berufspädagogischen und berufsfachlichen Anteile in all unseren Angeboten finden Sie >> hier.
Für Praxisanleitende eignen sich z.B. diese Fortbildungen:
- "Einführung in die Recherche von Studien und Leitlinien" (5 berufspäd. UE)
- "Proaktive Hebammenhilfe in der Schwangerschaft"
(frühe / späte, je 2 berufsfachl., 2 berufspäd. UE) - "Funktionelle Anatomie der Geburt" (3 berufsfachl., 3 berufspäd. UE)
- "Die physiologische Latenzphase" (2 berufsfachl., 2 berufspäd. UE)
- "Die physiologische Austrittsphase" (2 berufsfachl., 2 berufspäd. UE)
- "Achtsame und respektvolle Geburtshilfe" (4 berufspäd. UE)
- "Herztöne Auskultieren" (4 berufsfachl., 1 berufspäd. UE)
- "Einstieg in die freiberufliche Wochenbett-Betreuung" (5 berufspäd. UE)
- "Evidenzbasierte Wochenbettpflege der Mutter"
"Grundlagen" (4 berufsfachl., 2 berufspäd. UE) und "Beschwerden" (4 berufsfachl., 2 berufspäd. UE) - "Kommunikation und Zeit-Management im Wochenbett" (5 berufspäd. UE)
- "Frühe Wochenbett-Gymnastik und Massagen" (4 berufsfachl., 2 berufspäd. UE)
- u.v.m.
Alle Fortbildungs- und Vortrags-Termine in der Übersicht
Sie brauchen VIELE Stunden?
Dann wählen Sie eine unserer Weiterbildungen.
Eine Übersicht über unsere Themen und UE für PA finden Sie >> hier.
Schnell und kompakt: unsere Online-Vorträge,
- "Geburtsvorbereitung mit dem "Aufrechten Gebäratlas""
(1 berufsfachliche und 2 berufspäd. U-Std.) - "Die Latenzphase begleiten"
(1 berufsfachliche und 2 berufspäd. U-Std.) - "Transition phase - vom Wesen der Übergangsphase"
(1 berufsfachliche und 1 berufspäd. U-Std.) - "Die Physiologie der Austrittsphase achten"
(1 berufsfachliche und 1 berufspäd. U-Std.) - "Makrosomie - Fake und Fakten"
(2 berufsfachliche U-Std.) - "Wunderwerk Psoasmuskel"
(1 berufsfachliche und 1 berufspäd. U-Std.) - "Beckenendlagen drehen helfen"
(1 berufsfachliche und 1 berufspäd. U-Std.) - "Macht und Ohnmacht im Kreißsaal"
(2 berufspädagogische U-Std.) - "Ten Kicks - Kindsbewegungen beobachten"
(1 berufsfachliche und 1 berufspäd. U-Std.)"
Alle Fortbildungs- und Vortrags-Termine in der Übersicht
Für NRW gilt:
laut Erlass des Regierungspräsidiums Düsseldorf (2020):
"Die Praxisanleitungen in den Einrichtungen nach § 7 Abs. 1 weisen kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nach (§ 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV). Zur Fortbildungsverpflichtung gelten folgende Vorgaben:
3.1.1. Die Fortbildungszeit von 24 Stunden kann in der Regel in max. 4 Veranstaltungen aufgeteilt werden. Dabei ist ein Nachweis zu erbringen, der Inhalt und Umfang der Fortbildung belegt. Überschreitungen der 24 Stunden Fortbildungszeit können nicht auf die Fortbildungsverpflichtung kommender Jahre übertragen werden.
3.1.2. Die Fortbildungen können berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte haben. Berufspädagogische Fortbildungen müssen mind. 12 Fortbildungsstunden einnehmen.“
Anerkennung digitaler Fortbildungen:
Aus der Ergänzung zum Erlass vom 1.12.2022: "Berufspädagogische Zusatzqualifikationen und Pflichtfortbildungen für Praxisanleitungen, die bis zum 25. November 2022 bereits in digitalen Lernformen begonnen wurden oder nichtumorganisiert werden können und die biszum 31. März 2023 abgeschlossen sind, noch in vollem Umfang anzuerkennen.
Abweichend van Punkt 2 des Erlasses vom 02. November 2022 können ab dem 01. April 2023 für die Durchführung der Pflichtfortbildungen der Praxisanteitung nach § 4 PflAPrV, § 10 HebStPrV und § 9 ATA-OTA-APrV digitale Lernformen (Webinar, E-Learning, Online-Training u. a.), welche die Präsenz an einem gemeinsamen Unterrichtsort ersetzen, mit einem
Umfang von bis zu 50 Prozent (oder 12 Stunden pro Nachweisjahr) berücksichtigt werden." Die Fortbildungsinhalte müssen mit kontinuierlicher Präsenz der Dozent:in und unter synchronem Austausch mit derselben stattfinden (s. auch https://www.mags.nrw/hebamme).