Hebammenfortbildungen / für Pflegende
Notfall-Fortbildungen

Hebammen sind durch die Berufsordnungen der Länder zur regelmäßigen Fortbildungen in Notfällen verpflichtet. Eine Übersicht über die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie z.B. auf dieser Seite des DHV.

Fortbildungspflichten, die sich aus dem Rahmenvertrag mit den Krankenkassen ergeben (Anlage 3 der Qualitätsvereinbarungen):

§ 3 Maßnahmen zur Erzielung der Strukturqualität

5) Die Hebamme ist gemäß der jeweiligen Berufsordnung der Hebammen der Länder verpflichtet, an Qualitätssicherungsmaßnahmen und an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Sofern in der für die Hebamme jeweils geltenden Berufsordnung kein Stundenumfang definiert ist, gelten als Fortbildungsmaßnahmen die nachweisliche Teilnahme an Fortbildungen von mindestens 40 Unterrichtsstunden innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren. Der dreijährige Fortbildungszeitraum verlängert sich bei Ruhen der freiberuflichen Hebammentätigkeit um die jeweilige Ruhezeit. Sofern keine Fortbildungsinhalte in der für die Hebamme geltenden Berufsordnung definiert sind, müssen die Fortbildungen dem jeweiligen Leistungsspektrum und dem aktuellen Stand der Hebammenwissenschaften entsprechen, mindestens jedoch Neugeborenen-Reanimation, Risikomanagement und Notfall-Maßnahmen (auch Erste-Hilfe-Kurse) abdecken.

 

Herztöne bietet eine Vielzahl an Fortbildungen an, die ganz oder teilweise Notfallstunden enthalten.

Komplette Notfallfortbildungen, in PRÄSENZ oder ONLINE:

Fortbildungen, die Notfallstunden enthalten:

(Die enthaltenen Notfallstd. sind bei den Ausschreibungen der Termine angeführt.)

 

Anerkennung im Sinne der Fortbildungspflicht der Länder

Es gibt kein länderübergreifendes Anerkennungsverfahren für Notfall-Fortbildungen.

Da sich die Bedingungen in allen Bundesländern etwas unterscheiden und wir seit der Verabschiedung der neuen HebBO in NRW in Minden für unsere ONLINE-Fortbildungen beispielsweise grundsätzlich kein Notfall-Punkte mehr beantragen dürfen, geben wir für unsere Fortbildungen nun allgemeine Angaben zur Stundenzahl (1 U-Std. = 45 Minuten) an und wie viele U-Std. die Notfallthemen in unseren Fortbildungen enthalten sind.

Bitte klären Sie VOR der Buchung mit der für Sie zuständigen Prüfstelle, ob die geplante Fortbildung so anerkannt wird. Eine spätere Rückerstattung von Kursgebühren bereits belegter Fortbildungen aufgrund nicht anerkannter Fortbildungsstunden ist ausgeschlossen.

>> Weitere Informationen

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