Weiterbildung
Akupunktur und chinesische Medizin in der Hebammenarbeit

Mehrteilige Weiterbildung für Hebammen und geburtshilfliche Teams

Diese mehrteilige Weiterbildung mit Präsenz- und Online-Modulen gibt eine Einführung in die Chinesische Medizin als ganzheitliches System mit der Akupunktur als Teilgebiet. Versierte Dozentinnen unterrichten Sie in persönlicher Atmosphäre in kleinen Gruppen von maximal sechzehn Hebammen.

Inhalte

  • Theorie der Chinesischen Medizin (CM)
  • Kontraindikationen und Grenzen der CM
  • Abgrenzung Physiologie/Pathologie/Notfälle
  • Yin und Yang
  • Die fünf Wandlungsphasen
  • Diagnostik in der CM
  • Physiologie und Pathologie der Substanzen
  • Ausgewählte Funktionskreissyndrome Akupunkturpunkte
  • Meridianlehre: das Leitbahn-System
  • Spezifische Punkte und Punktekategorien
  • Praxis: Lokalisation der Punkte, Nadeltechniken, Moxibustion
  • Prophylaxen (Geburtsvorbereitende Akupunktur)
  • Notfälle
  • Dokumentation und Forensik
  • Indikationen für die Hebammenarbeit
  • Schriftliche, mündliche und praktische Prüfung

Die Empfehlungen des DHV für die Ausbildung von Hebammen in Akupunktur und Chinesischer Medizin aus 2005 sind seit 2019 hinfällig!

Es gibt derzeit KEINE Vorgaben, wie und wo Hebammen die notwendigen Kenntnisse erlangen oder diese fortlaufend auffrischen sollen.

Unsere Weiterbildung und Nachschulungen sind dazu geeignet, Hebammen zu einer verantwortungsvollen und effektiven Behandlung von Frauen bei Beschwerden rund um die Geburt zu befähigen. Pathologische Befunde gehören natürlich weiterhin in ärztliche Hände.

Ihre Dozent:innen

Diese erfahrene TCM-Expert:in, Hebammen und Heilpraktikerin unterrichtet Sie:

Die Anerkennung im Sinne der Fortbildungspflicht wurde am 08.102.2021 gemäß § 2 Abs. 1 HebBO NRW vom Gesundheitsamt Minden mit 120 U-Std. inkl. 20 Notfallstunden bewilligt.

Information zur Möglichkeit der Abrechnung von Akupunktur im Rahmen der Hebammentätigkeit

Für die Anwendung der Akupunktur ist eine entsprechende Grundqualifikation wie die hier angebotene zertifizierte Weiterbildung und regelmäßige Nachschulungen notwendig.
Akupunktur stellt jedoch bislang KEINE Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar, wie Hilfe bei Beschwerden oder Wehen (Position 0500 bis 0512 der Hebammengebührenverordnung). Sie kann bei konkreten Schwangerschaftsbeschwerden nach individueller Rücksprache mit der Krankenkasse aber dennoch übernommen werden.
Zahlt die Kasse hier nicht oder nichts dazu, ist die Leistung eine Individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) und muss der behandelnden Hebamme privat vergütet werden.
Die Hebamme kann jedoch vor, während oder nach der Leistungserbringung nach den Nummern 0500 bis 0512 akupunktieren und dafür eine gesonderte Vergütung vereinbaren, solange dies die Dauer der versicherten Leistung nicht beeinflusst.

(Vergl. hierzu auch den Artikel von A.-O. Hirschmüller für den DHV, Hebammenforum 10/2016, S. 1121)