Hebammen-Weiterbildung
Akupunktur und chinesische Medizin in der Hebammenarbeit

Mehrteilige Weiterbildung für Hebammen und geburtshilfliche Teams

Diese mehrteilige Weiterbildung in Präsenz- und Online-Modulen mit Zertifikat gibt eine Einführung in die Chinesische Medizin als ganzheitliches System mit der Akupunktur als Teilgebiet.

Geeignet im Sinne der Fortbildungspflicht und zur Erreichen der Befähigung, Akupunktur im Rahmen der Hebammenarbeit anzuwenden.

Die Chinesische Medizin (CM) ist ein sehr altes, komplexes und anpassungsfähiges komplementäres Heilsystem, dass wir insbesondere aus Sicht der Geburtshilfe und Hebammenarbeit betrachten. Es werden die für Hebammen wichtigen Themen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett behandelt und ihre Begleitung mit Akupunktur vermittelt.

Die Teilnahme erfordert die Bereitschaft, sich auch zwischen den Modulen mit dem Stoff zu befassen und in den praktischen Übungen das Nadeln an sich selbst üben zu lassen. Nach erfolgreichem Abschluss mit einer kurzen schriftlichen, praktischen und mündlichen Wissensabfrage im letzten Modul erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie zur Anwendung von Akupunktur und Chinesischer Medizin bei Beschwerden im engen rechtlichen Rahmen Ihrer Hebammentätigkeit berechtigt. Damit verfügen Sie über eine solide theoretische und praktische Wissensgrundlage für Ihre Tätigkeit in diesem Bereich.

Versierte Dozentinnen unterrichten Sie in angenehmer Atmosphäre in kleinen Gruppen von maximal zwanzig Hebammen. Es wird Wert auf praktische Übungen unter persönlicher Anleitung gelegt, um Sicherheit in der praktischen Anwendung zu gewinnen.

Inhalte

  • Theorie der Chinesischen Medizin (CM)
  • Kontraindikationen und Grenzen der CM
  • Abgrenzung Physiologie/Pathologie/Notfälle
  • Yin und Yang
  • Die fünf Wandlungsphasen
  • Diagnostik in der CM
  • Physiologie und Pathologie der Substanzen
  • Ausgewählte Funktionskreissyndrome Akupunkturpunkte
  • Meridianlehre: das Leitbahn-System
  • Spezifische Punkte und Punktekategorien
  • Praxis: Lokalisation der Punkte, Nadeltechniken, Moxibustion
  • Prophylaxen (Geburtsvorbereitende Akupunktur)
  • Notfälle
  • Dokumentation und Forensik
  • Indikationen für die Hebammenarbeit
  • Schriftliche, mündliche und praktische Prüfung

Rechtliche Grundlage zur Befähigung und Fortbildung

Sie sollten sich natürlich regelmäßig zur Akutpunktur fortbilden, dürfen aber eigenverantwortlich über Umfang und Anbieter:innen Ihrer Fortbildungen zu diesem Thema entscheiden!

Unsere Weiterbildung und Nachschulungen sind dazu geeignet, Hebammen zu einer verantwortungsvollen und effektiven Behandlung von Frauen mit Akutpunktur und Chinesischer Medizin bei Beschwerden rund um die Geburt zu befähigen. Pathologische Befunde gehören natürlich weiterhin in ärztliche Hände.

Die Empfehlungen des DHV für die Ausbildung von Hebammen in Akupunktur und Chinesischer Medizin aus 2005 sind seit 2019 hinfällig!
Es gibt derzeit KEINE bundesweiten Vorgaben, wie und wo Hebammen die notwendigen Kenntnisse erlangen oder diese fortlaufend auffrischen sollen. Nachschulungen müssen auch nicht zwingend in Präsenz stattfinden.
Frau Schwager, Fortbildungsbeauftragte des DHV, hat uns auf Nachfrage versichert, dass die Aufsicht und Kontrolle über die Fortbildungspflicht - auch für komplementärmedizinsche Fort- und Weiterbildungen wie Akupunktur - der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörde je nach der Berufsordnung Ihres Bundeslandes - obliegt und dass es keine bundeseinheitlich, rechtlich bindenden Vorschriften und Vorgaben zur Akupunktur gibt (Vergl. auch Hebammenforum 7/2023, S. 65).

Die "Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaften AGG und NATUM der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe DGGG e.V" ist damit für Hebammen nicht rechtsverbindlich.

Ihre Dozent:innen

Diese erfahrenen TCM-Expert:innen, Hebammen und/oder Heilpraktikerinnen unterrichtet Sie:

Termine und Zeiten für Durchgang 2024 / 2025

Hier finden Sie eine PDF mit Terminen und Uhrzeiten für den Durchgang 2024 / 2025.

 

Die Anerkennung im Sinne der Fortbildungspflicht wurde am 08.102.2021 gemäß § 2 Abs. 1 HebBO NRW vom Gesundheitsamt Minden mit 120 U-Std. inkl. 20 Notfallstunden bewilligt.

Information zur Möglichkeit der Abrechnung von Akupunktur im Rahmen der Hebammentätigkeit

Für die Anwendung der Akupunktur ist eine entsprechende Grundqualifikation wie die hier angebotene zertifizierte Weiterbildung und regelmäßige Nachschulungen notwendig.
Akupunktur stellt jedoch bislang KEINE Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar, wie Hilfe bei Beschwerden oder Wehen (Position 0500 bis 0512 der Hebammengebührenverordnung). Sie kann bei konkreten Schwangerschaftsbeschwerden nach individueller Rücksprache mit der Krankenkasse aber dennoch übernommen werden.
Zahlt die Kasse hier nicht oder nichts dazu, ist die Leistung eine Individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) und muss der behandelnden Hebamme privat vergütet werden.
Die Hebamme kann jedoch vor, während oder nach der Leistungserbringung nach den Nummern 0500 bis 0512 akupunktieren und dafür eine gesonderte Vergütung vereinbaren, solange dies die Dauer der versicherten Leistung nicht beeinflusst.

(Vergl. hierzu auch den Artikel von A.-O. Hirschmüller für den DHV, Hebammenforum 10/2016, S. 1121)